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Öffentliches Recht

 

Öffentliches Recht

Verordnung des Infrastrukturministers vom 26. August 2003 über Planzeichen und Bezeichnungen, die im Verwaltungsakt über die Standortfestlegung einer Investition für einen öffentlichen Zweck sowie in dem Verwaltungsakt über die Bebauungsvoraussetzungen verwendet werden

Dz.U. Nr. 164 poz. 1589) Übersetzung Rechtsanwalt Dr. Peter v. Feldmann, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, (http://www.ggsc.de) in Zusammenarbeit mit Frau Monika Jaschinska

Dieses Gesetz ist zum Preis von 9,90 € erhältlich. Die Übersetzung beinhaltet alle Vorschriften (Art. 1 bis Art. 4). 

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