Öffentliches Recht
Verordnung des Infrastrukturministers vom 26. August 2003 über die für Neubauten und für die Flächenbewirtschaftung erforderlichen Festlegungen im Falle des Fehlens eines örtlichen Raumbewirtschaftungsplans
Dz. U.Nr. 164 poz. 1588 Übersetzung Rechtsanwalt Dr. Peter v. Feldmann, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, (http://www.ggsc.de) in Zusammenarbeit mit Frau Monika Jaschinska
Dieses Gesetz ist zum Preis von 9,90 € erhältlich. Die Übersetzung beinhaltet alle Vorschriften.
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